Cookies und Cookie-Banner
Bitte beachten Sie: Wir prüfen nicht täglich, ob durch neue Gesetzgebungen Änderungen in unseren Berichten erforderlich sind.
Beachten Sie auch bitte das Urheberrecht unserer Berichte.
Cookies
Technisch gesehen werden Cookies über Skripte im Browser-Cache des Seitenbesuchers gespeichert.
Es gibt unzählige Nutzungsmöglichkeiten von Cookies. Zum Beispiel kann mit einem Cookie festgestellt werden, ob der Seitenbesucher bereits schon eine bestimmte Seite besucht hat und ob danach eine weitere Funktion ausgeführt werden soll.
Diese Art Cookie ist technisch nicht notwendig, der Seitenbetreiber hat ein berechtigtes
Interesse, dieses Cookie zu verwenden.
Eine andere Art von Cookie ist das Session-Cookie und dient zum Beispiel dazu, dass nach der Eingabe von Benutzernamen und Passwort die Identität für weiterführende Seiten nicht wiederholt nachgefragt wird.
Diese Art Cookie wird auch als technisch notwendiges Cookie bezeichnet.
Bei technisch nicht notwendigen Cookies: Der Seitenbetreiber ist verpflichtet, bereits beim ersten Seitenaufruf eine Auswahlmöglichkeit und zudem eine vollständige Ablehnung von Cookies z.B. mittels eines Cookie-Banners anzubieten und detailliert über die Funktion, Dauer der Speicherung zu informieren.
Entgegen der häufig verwendeten Erklärung, dass eine Einstellung im Browser die Möglichkeit bietet, die Speicherung von Cookies unterbinden zu können, besteht dennoch die Informationspflicht zu Cookies wie oben erklärt. Es gibt noch einige zusätzlichen Dinge zu beachten. Zum Beispiel ist im § 25 TTDSG inzwischen geregelt, dass auch andere Techniken zur Speicherung und/oder zur Auslesung von
Informationen auf Endeinrichtungen, z.B. das sogenannte Canvas- oder Browser-Fingerprinting, eine Einwilligung des Seitenbesuchers voraussetzt.
Cookie-Banner
Ein Cookie-Banner, oder auch Cookie-Consent genannt, ist erforderlich, wenn nicht technisch notwendige Cookies zum Einsatz kommen. Grundsätzlich muss dem Seitenbesucher die Möglichkeit gegeben werden, ohne Aufwand sämtliche nicht technisch notwendige Cookies abzulehnen. Der Button zur Ablehnung muss in der selben Art (also nicht unauffälliger) sichtbar sein, wie das bei dem Button der Zustimmung der Fall ist.
Falls Sie mehr darüber wissen müssen, können Sie wie immer unter der Telefonnummer +49 7033 4693870 anrufen oder per E-Mail an dsb@dsbbw.de schreiben. Wir beantworten Ihre Fragen umgehend.