Fotos / Videos

Bitte beachten Sie: Wir prüfen nicht täglich, ob durch neue Gesetzgebungen Änderungen in unseren Berichten erforderlich sind.

Beachten Sie auch bitte das Urheberrecht unserer Berichte.

Fotos und Videos
Bei der Verwendung von Fotos und Videos auf der eigenen Website ist zunächst das Urheberrecht zu beachten. Der Fotograf hat also das Recht, zu bestimmen, was mit dem Foto oder Video gemacht werden darf. Zum Beispiel kann er bestimmen, ob das Foto nur für den Druck oder auch für das Internet freigegeben wird. Unter Umständen besteht sogar eine zeitlich begrenzte Nutzung des Fotos. Ist das geklärt und der Webseitenbetreiber hat eine Nutzungs-Lizenz, kann das Foto entprechend verwendet werden. Bei der Nutzung von Fotos oder Videos aus Portalen ist also genau zu prüfen, ob das Material uneingeschränkt genutzt werden kann. Machen Sie sich also Notizen, woher das Foto stammt und prüfen Sie, ob Angaben zum Urheber gemacht werden müssen.

Zudem ist das Persönlichkeitsrecht zu beachten. Der Fotograf muss die Erlaubnis des Fotografierten haben. Werden Kinder oder Jugendliche fotografiert, ist die Freigabe des Erziehungsberechtigten erforderich. Zur Beweisbarkeit ist die Schriftform vorteilhaft. Darin enthalten sollte geklärt sein, für welche Zwecke das Foto verwendet werden darf und ob das Model gegen Bezahlung oder entgeltlos fotografiert wird. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Fotografierte nicht nur Beiwerk eines Fotos ist, also nicht im Mittelpunkt des Fotos steht.

Oft werden Personen, die im Service eines Unternehmens arbeiten, auf der Website präsentiert. Hierbei ist zu beachten, dass der Fotografierte jederzeit das Recht hat, das Foto entfernen zu lassen, oder, wenn das wie bei Gruppenaufnahmen nicht möglich ist, so verändern zu lassen, dass die Person nicht mehr erkennbar ist. Es bestehen dann noch Ausnahmen, im §23 KunsturhG beschrieben.

Bei Videos gelten zusätzliche Bestimmungen. Videoaufzeichnungen auf dem Werksgelände/Arbeitsplatz sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Hierbei sind Speicher- und Löschvorschriften zu beachten. Ein eindeutiger Hinweis im Bereich der Aufzeichnung ist Vorschrift, ebenso eine Erklärung zum Verantwortlichen für die Aufzeichnung und deren Dauer der Speicherung.

Werden Videos aus YouTube und Co. auf der Website verwendet, ist zu beachten, dass das Video nicht ohne Erlaubnis des Seitenbesuchers geladen werden darf. Hintergrund dieser Vorgabe ist, dass beim Seitenaufruf ohne Einverständnis des Seitenbesuchers die IP-Adresse an YouTube und Co. übermittelt wird. Der Seitenbetreiber kann Abhilfe schaffen, indem das Video nicht direkt eingebunden und stattdessen nur ein Link angeboten wird. Eine andere Möglichkeit wäre, dass ein Skript verhindert, dass das Video beim Seitenaufruf geladen wird.

Falls Sie mehr darüber wissen müssen, können Sie wie immer unter der Telefonnummer +49 7033 4693870 anrufen oder per E-Mail an dsb@dsbbw.de schreiben. Wir beantworten Ihre Fragen umgehend.