Impressum, Disclaimer, Copyright
Bitte beachten Sie: Wir prüfen nicht täglich, ob durch neue Gesetzgebungen Änderungen in unseren Berichten erforderlich sind.
Beachten Sie auch bitte das Urheberrecht unserer Berichte.
Impressumangaben
Die Anbieterkennzeichnung nach §18 Abs. 1 MStV (Medienstaatsvertrag) und dem Digitale-Dienst-Gesetz (DDG) regelt zusammen die Impressumpflicht. Was im Einzelnen im Impressum stehen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Ist z.B. der Seitenbetreiber einer Kammer zugehörig, sind hierzu Angaben zu machen. In der Regel gehören ins Impressum aber Name und (eine ladungsfähige) Anschrift und die Rechtsform des Unternehmens, der Vertretungsberechtigte, Angaben zur elektronischen Kontaktmöglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer-Ident-Nummer und, ganz neu seit November 2024, auch für Kleinunternehmer, die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Zudem müssen bestimmte Berufsgruppen wie Makler, Gastronomiebetriebe oder Versicherungen die für sie zuständige Aufsichtsbehörde nennen. Fehlt das Impressum, droht dem Seitenbetreiber eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Der damit verbundene Wettbewerbsverstoß kann einen Unterlassungsanspruch bewirken, der nicht selten mithilfe von kostenpflichtigen Abmahnungen durchgesetzt wird. Auch zu mangelhaft erstellten Angaben gibt es Gerichtsurteile.
Nicht selten fehlen Angaben zur EU-Onlinestreitbeilegungsplattform, wenn der Seitenbetreiber Angebote für Endverbraucher bereitstellt.
Disclaimer
Der Seitenbetreiber nutzt oft den Haftungsausschluss. Dafür bin ich nicht oder will ich nicht verantwortlich sein.
. Bei Rechtsverletzungen hilft allerdings auch kein Disclaimer. Der einfache Hinweis Die Haftung ... ist ausgeschlossen
kann man sich sparen, weil er rechtswidrig ist und rechtswidrige Klauseln unwirksam sind. Ein weiteres Beispiel ist die Erklärung Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt.
Copyright
Häufig verwendet: das ©-Zeichen. Der Copyright-Vermerk kennzeichnet die natürliche oder juristische Person, die das Nutzungsrecht an einem Werk hat. Das kann der Urheber selbst sein, aber auch ein Unternehmen. Das ©-Zeichen hat sich als Hinweis auf das Urheberrecht auch im deutschen Urheberrecht etabliert. Ein Urheberrecht entsteht nach deutschem Urheberrecht jedoch automatisch, sobald ein Werk hergestellt wurde. Der Copyright-Hinweis ist also nicht notwendig.
Falls Sie mehr darüber wissen müssen, können Sie wie immer unter der Telefonnummer +49 7033 4693870 anrufen oder per E-Mail an dsb@dsbbw.de schreiben. Wir beantworten Ihre Fragen umgehend.