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Bitte beachten Sie: Wir prüfen nicht täglich, ob durch neue Gesetzgebungen Änderungen in unseren Berichten erforderlich sind.

Beachten Sie auch bitte das Urheberrecht unserer Berichte.

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Grundsätzlich gilt: Fast alles, was im Internet veröffentlicht wird, ist urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Text, bei dem kein Copyright-Vermerk beigefügt ist. Es ist jedoch erlaubt, Inhalte zu verwenden, die vom Urheber ausdrücklich zur Verwendung freigegeben wurden oder zweckgebunden zitiert werden. Was ein Zitat ist, wird im deutschen Recht definiert. Es wird unterschieden: direktes Zitat und indirektes Zitat. Ein indirektes Zitat ist die sinngemäße Wiedergabe eines Textauszugs in eigenen Worten. Zu beachten ist, dass ein Zitat grundsätzlich als ein solches gekennzeichnet sein muss. Texte von Autoren, die 1953 verstorben sind, können in der Regel ebenfalls ohne Erlaubnis veröffentlicht werden.

Eine Recherche im Internet zeigt mit wenigen Klicks an, auf welchen Seiten gleichlautende Textabschnitte verwendet wurden. Es ist also sehr leicht möglich, einen Nachweis zur Kopie eines Textes herzustellen. Ein Text ist nach dem Urheberrecht geschützt, wenn er eine geistige Schöpfung darstellt oder einen individuellen Charakter (eine Originalität) aufweist.

Noch ein Hinweis neben dem rechtlichen Aspekt: Google hasst doppelte Inhalte. Duplicate Content bewirkt die Abwertung der Website im Ranking.

Falls Sie mehr darüber wissen müssen, können Sie wie immer unter der Telefonnummer +49 7033 4693870 anrufen oder per E-Mail an dsb@dsbbw.de schreiben. Wir beantworten Ihre Fragen umgehend.